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IT-Recht

Das „IT-Recht“ umfasst alle Sachverhalte, die im Zusammenhang mit Anwendungen der Informationstechnologie stehen. Diese Querschnittsmaterie betrifft Rechtsgebiete, die auf den ersten Blick nicht viel gemeinsam haben, jedoch bei einer umfassenden rechtlichen Analyse in diesem komplexen Bereich berücksichtigt werden müssen.

 

Man unterteilt IT-Recht unter anderem weiter in

– das Domainrecht, das als spezieller Fall des Namens- und Kennzeichenrechts die Fragen rechtswidriger Verwendunvon Domain-Namen regelt;

– das e-commerce-Recht, das den heute weit verbreiteten elektronischen Geschäftsverkehr normiert;

– das Datenschutzrecht, das die umfangreichen nationalen und internationalen Bestimmungen zur Verwendung (elektronisch) erfasster Daten enthält;

– das Telekommunikationsrecht, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für Kommunikationsdienstleistungen umfasst;

– das Computer- und Internetstrafrecht, das kriminelle Handlungen im Zusammenhang mit EDV-Einrichtungen abdeckt;

– die Vertragsgestaltung im Zusammenhang mit Sachverhalten, die die Informationstechnologie betreffen.

 

Ich berate und vertrete Sie gerne in all diesen Rechtsgebieten und angrenzenden Themenbereichen, wie beispielsweise zu urheber-, markenschutz- oder patentrechtlichen Fragen mit IT-Bezug.

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