top of page

Marken- und Kennzeichenrecht

Mit Marken können Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen unterschieden werden. Am häufigsten werden Wort- und Wortbildmarken zur unterscheidungskräftigen Kennzeichnung verwendet. Manchmal findet man als Marke auch nur grafische oder bildliche Darstellungen, wie Logos ohne Wörter oder Schriftzeichen. Eher selten kommen Klangmarken, körperliche Marken oder Farbmarken vor.

 

Bevor man die Registrierung einer Marke in Angriff nimmt, sollte eine Markenstrategie entwickelt werden. Dabei müssen bestehende Marken und Kennzeichen anderer Unternehmen berücksichtigt sowie die Waren und Dienstleistungen abgegrenzt werden, für die die Marke verwendet werden soll. Danach kann entschieden werden, ob eine nationale (österreichische) Marke angemeldet werden soll, oder eine Unionsmarke mit dem Schutzbereich in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, den Schutzbereich einer österreichischen Marke mit einer Internationalen Marke auf andere Staaten auszudehnen, wenn beispielsweise Marken mit Konfliktpotential in manchen, aber nicht allen europäischen Staaten eingetragen sind.

 

Ich berate Sie in allen Fällen des Marken- und Kennzeichenrechts, sei es, um die für Sie perfekt passende Markenstrategie zu entwickeln und umzusetzen, oder Ihre marken- und kennzeichenrechtlichen Interessen gerichtlich, außergerichtlich oder vor der Markenbehörde durchzusetzen.

© fottoo – Fotolia.com

bottom of page