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Medienrecht
Bis vor Kurzem war das Medienrecht vor allem für die Verantwortlichen professioneller Medien, wie Zeitungs-, Fernseh- und Radiomacher relevant. Neben diesem Personenkreis treffen die strengen medienrechtlichen Vorschriften nun auch alle Nutzer „sozialer Medien“, wie Facebook, Twitter, usw., die selbst Inhalte über diese Plattformen veröffentlichen.
Die komplexen Regeln des Medienrechts umfassen neben den Tatbeständen des Mediengesetzes (MedienG) vor allem auch Bestimmungen des Strafgesetzbuches (StGB), des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) sowie des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Zur Beurteilung medienrechtlicher Fälle ist aufgrund der Komplexität der Materie die Beratung und Vertretung durch einen Medienrechtsspezialisten unausweichlich.
Durch meine intensive Befassung mit diesem Rechtsgebiet in den letzten Jahren konnte ich mir profundes Wissen im Medienrecht aneignen. Ich stehe mit meiner Expertise für Medieninhaber und Betroffene außergerichtlich beratend als auch vor Gericht vertretend zur Verfügung.