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Strafrecht

Bei einer strafrechtlichen Vertretung steht das Vertrauensverhältnis zwischen dem Beschuldigten und seinem Anwalt immer an erster Stelle. Die Verteidigungsstrategie muss genau abgestimmt und das Verfahren sollte bereits in der Phase des Ermittlungsverfahrens professionell begleitet werden. Im Idealfall kann bereits in diesem Verfahrensabschnitt eine Einstellung erlangt werden, so dass dem Beschuldigten eine Anklage erspart bleibt.


Ich vertrete Sie in medienstrafrechtlichen Fällen sowohl als Privatanklagevertreter als auch als Verteidiger bzw. Antragsgegnervertreter und als Verteidiger in Wirtschaftsstrafsachen. In allgemeinen strafrechtlichen Fällen biete ich Ihnen an, Ihren Fall detailliert zu besprechen und anschließend über eine Vertretung zu beraten.

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