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Zivilrecht
Das Zivilrecht regelt das weite Feld der Rechtsverhältnisse zwischen Privaten. Dieses Rechtsgebiet erfasst alle Facetten des menschlichen Lebens. Darunter fallen beispielsweise das Familien-, Erb-, Sachen- und Schadenersatzrecht.
Durch meine langjährige Erfahrung in der zivilrechtlichen Beratung und gerichtlichen Vertretung kann ich Ihnen meine Expertise in allen Fällen des „strittigen“ Zivil(prozess)rechts anbieten, wobei in vielen Fällen durch die frühzeitige Beiziehung eines Rechtsanwalts ein Zivilprozess vermieden werden kann. Ein gerichtliches Verfahren soll als ultima ratio nur dann angestrengt werden, wenn eine außergerichtliche Einigung aussichtslos scheint oder nicht zum gewünschten Erfolg führt. Ich begleite Sie gerne in allen Stadien Ihrer Zivilrechtssache, ganz gleich ob vor oder bereits während eines Zivilprozesses. Ich analysiere für Sie vorab den Sachverhalt, um Ihnen die bestmögliche Entscheidungshilfe für oder gegen eine gerichtliche Geltendmachung zu geben. Sollte gegen Sie ein Zivilverfahren eingeleitet worden sein, berate ich Sie umfassend, welche Schritte den größten Erfolg versprechen oder zumindest den (finanziellen) Schaden möglichst beschränken. Ich wäge mit Ihnen ab, welche Taktik im Verfahren gewählt werden soll und verhandle allfällige Vergleichsmöglichkeiten auch außergerichtlich mit den Vertretern der Gegenseite.
Zu meinem Dienstleistungsangebot zählt auch die Beratung in „nicht strittigen“ Zivilrechtssachen, wie der Vertragserrichtung, der Abwicklung von Immobilientransaktionen oder der Begleitung in Verlassenschaftsverfahren. Der Erfolg derartiger Projekte und Verfahren hängt maßgeblich von der rechtzeitigen Beiziehung professioneller rechtlicher Unterstützung ab. Mit anwaltlicher Hilfe können diese Sachen dann meist schneller und friktionsfreier durchgeführt werden.
Wenden Sie sich an mich, wenn Sie Hilfe bei zivilrechtlichen Fällen brauchen.